Digitaler Nachlass - Speichern Sie Ihren letzen Willen

Das Internet und „soziale Medien“ gewinnen im Alltag der Menschen nicht nur als Kommunikationsweg zunehmend an Bedeutung. Die neuen Medien dienen nicht nur der Kommunikation und Information, sondern auch immer häufiger zur Archivierung von Dokumenten, Musik, Fotos und Videos.

Heute ist es die Cloud
Was früher in Mappen und Fotoalben oder auch digital auf CDs, DVDs oder Festplatten zu Hause aufbewahrt wurde, wird heute in der „Cloud“ gespeichert, die elektronische Post liegt auf fremden E-Mail Server an. Soziale Medien und Kunden-Konten von Internet-Händlern, Banken, Versicherungen etc. enthalten eine Vielzahl von Informationen über den Nutzer, seine Bankverbindungen, Kreditkarteninformationen und anderem mehr.

Die digitale Welt ist schneller als die Rechtssprechung
So stürmisch die Entwicklung der digitalen Welt verlief, so unklar ist leider bis heute, welche rechtlichen Folgen daraus resultieren. Ob und welche Rechte die Erben gegenüber den Anbietern diese Dienste haben, ist wieder gesetzlich noch durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt. Weder ist klar, was überhaupt zum „digital nach Lust“ gehört, noch ob und in wie weit dieser überhaupt im Erbrecht unterliegt. Viele Anbieter, vor allem die großen und bekannten wie Facebook, Google und Instagram, haben ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland und unterliegen daher nicht zwangsläufig deutschem Recht.

Beerdigung des digitalen Wissens
Stirbt der Nutzer und nimmt er sein Wissen um die Benutzernamen und Passwörter mit ins Grab, drohen wichtige Informationen aber auch wertvolle Erinnerungen für immer verloren zu gehen bzw. für die anhören und zugänglich zu werden.

Ohne Regelung bestimmen fremde Richtlinien
Ohne jede Regelung besteht die Gefahr, dass es allein von den internen Richtlinien der Anbieter abhängig, ob, in welcher Form und wie lange dieser „digitalen Nachlass“ gespeichert und berechtigten aber vielleicht auch unberechtigten Nutzung zugänglich sein wird.

Das sollten Sie bestimmen

  • Wer soll Ihre Vertrauensperson als Verwalter für Ihren digitalen Nachlass sein
  • Wer soll nach Ihrem Ableben Zugriff auf Ihre Mail- und Onlinekonten haben
  • Welche Daten können bleiben und welche sollen weg
  • Was ist Ihr Wille, was mit welchen Konten zu geschehen hat

Wir empfehlen daher, über eine Vollmacht zum digitalen Erbe eine Vertrauens Person die auch im Umgang mit dem modernen Medien geübt ist, zu beauftragen, den „digitalen Nachlass“ zu bereinigen, Konten zu löschen, Dateien, Fotos und Videos auf eigenen Speicher zu sichern und kostenpflichtige Dienste zu kündigen. Dazu benötigt der Bevollmächtigte eine aktuelle Übersicht über die Zugangsdaten zu den online – Accounts und eine Anweisung, was er jeweils zu veranlassen hat. Gleich, ob diese Anweisung in Papierform oder in einem digitalen „Daten Tresor“ verwahrt wird, sie muss regelmäßig aktualisiert werden und der Bevollmächtigte muss Zugriff auf diese Information haben.

Wie sollte der digitale Nachlass bereinigt werden

  • Vertraute Person benennen
  • Vertraute Person sollte mit den modernen Medien vertraut sein
  • Beauftragung zur Löschung von Konten
  • Beauftragung zur Sicherung von Dateien, Fotos und Videos
  • Kündigung kostenpflichtiger Dienste
  • Zugangsmöglichkeiten und Anweisungen im Umgang mit sozialen Medien

Die unvollständige Rechtslage
Derzeit ist die Rechtslage zu vielen Fragen im Umgang mit dem „digitalen Nachlass“ noch ungeklärt, so dass auch unsere „Vollmacht zum digitalen Erbe“ nur ein erster Schritt zur Lösung des Problems sein kann, aber ohne sie und ohne Zugang zu den Online-Konten, eine Sichtung, Sicherung oder Löschung dieser Daten überhaupt nicht möglich.

Und so funktioniert es

  • 1. Sichern Sie sich im Vorsorgeshop Ihr Produkt

    Ihr Vorsorgeprodukt erhalten Sie per eMail

  • 2. Sie erhalten Ihr Vorsorgeprodukt per Mail

    In Ihrer eMail werden Sie aufgefordert, Ihr Produkt herunter zu laden.

  • 3. Die gewählten Vorsorgeprodukte werden Ihnen per Mail zugestellt

    Sie erhalten Ihre Vorsorgeprodukte, die Sie direkt am PC ausfüllen können.
    Die Vorsorgehefte sind auf Ihren Namen Lizenziert.

  • 4. Füllen Sie Ihre Vorsorgedokumente direkt am PC aus

    Speichern Sie sicherheitshalber zwischendurch Ihre Eintragungen ab.

  • 5. Hinterlegen Sie Ihren Online-Nachlass

    Eine Vollmacht oder Verfügung macht nur Sinn, wenn sie auch gefunden werden kann. Hinterlegen Sie Ihre Digital-Verfügung in einem Bankschließfach oder bei einem Anwalt.

Digitaler Nachlass - Speichern Sie Ihren letzten Willen

Das Internet und „soziale Medien“ gewinnen im Alltag der Menschen nicht nur als Kommunikationsweg zunehmend an Bedeutung. Die neuen Medien dienen nicht nur der Kommunikation und Information, sondern auch immer häufiger zur Archivierung von Dokumenten, Musik, Fotos und Videos.

Heute ist es die Cloud
Was früher in Mappen und Fotoalben oder auch digital auf CDs, DVDs oder Festplatten zu Hause aufbewahrt wurde, wird heute in der „Cloud“ gespeichert, die elektronische Post liegt auf fremden E-Mail Server an. Soziale Medien und Kunden-Konten von Internet-Händlern, Banken, Versicherungen etc. enthalten eine Vielzahl von Informationen über den Nutzer, seine Bankverbindungen, Kreditkarteninformationen und anderem mehr.

Die digitale Welt ist schneller als die Rechtssprechung
So stürmisch die Entwicklung der digitalen Welt verlief, so unklar ist leider bis heute, welche rechtlichen Folgen daraus resultieren. Ob und welche Rechte die Erben gegenüber den Anbietern diese Dienste haben, ist wieder gesetzlich noch durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt. Weder ist klar, was überhaupt zum „digital nach Lust“ gehört, noch ob und in wie weit dieser überhaupt im Erbrecht unterliegt. Viele Anbieter, vor allem die großen und bekannten wie Facebook, Google und Instagram, haben ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland und unterliegen daher nicht zwangsläufig deutschem Recht.

Beerdigung des digitalen Wissens
Stirbt der Nutzer und nimmt er sein Wissen um die Benutzernamen und Passwörter mit ins Grab, drohen wichtige Informationen aber auch wertvolle Erinnerungen für immer verloren zu gehen bzw. für die anhören und zugänglich zu werden.

Ohne Regelung bestimmen fremde Richtlinien
Ohne jede Regelung besteht die Gefahr, dass es allein von den internen Richtlinien der Anbieter abhängig, ob, in welcher Form und wie lange dieser „digitalen Nachlass“ gespeichert und berechtigten aber vielleicht auch unberechtigten Nutzung zugänglich sein wird.

Das sollten Sie bestimmen

  • Wer soll Ihre Vertrauensperson als Verwalter für Ihren digitalen Nachlass sein
  • Wer soll nach Ihrem Ableben Zugriff auf Ihre Mail- und Onlinekonten haben
  • Welche Daten können bleiben und welche sollen weg
  • Was ist Ihr Wille, was mit welchen Konten zu geschehen hat

Wir empfehlen daher, über eine Vollmacht zum digitalen Erbe eine Vertrauens Person die auch im Umgang mit dem modernen Medien geübt ist, zu beauftragen, den „digitalen Nachlass“ zu bereinigen, Konten zu löschen, Dateien, Fotos und Videos auf eigenen Speicher zu sichern und kostenpflichtige Dienste zu kündigen. Dazu benötigt der Bevollmächtigte eine aktuelle Übersicht über die Zugangsdaten zu den online – Accounts und eine Anweisung, was er jeweils zu veranlassen hat. Gleich, ob diese Anweisung in Papierform oder in einem digitalen „Daten Tresor“ verwahrt wird, sie muss regelmäßig aktualisiert werden und der Bevollmächtigte muss Zugriff auf diese Information haben.

Wie sollte der digitale Nachlass bereinigt werden

  • Vertraute Person benennen
  • Vertraute Person sollte mit den modernen Medien vertraut sein
  • Beauftragung zur Löschung von Konten
  • Beauftragung zur Sicherung von Dateien, Fotos und Videos
  • Kündigung kostenpflichtiger Dienste
  • Zugangsmöglichkeiten und Anweisungen im Umgang mit sozialen Medien

Die unvollständige Rechtslage
Derzeit ist die Rechtslage zu vielen Fragen im Umgang mit dem „digitalen Nachlass“ noch ungeklärt, so dass auch unsere „Vollmacht zum digitalen Erbe“ nur ein erster Schritt zur Lösung des Problems sein kann, aber ohne sie und ohne Zugang zu den Online-Konten, eine Sichtung, Sicherung oder Löschung dieser Daten überhaupt nicht möglich.

  • 1. Sichern Sie sich im Vorsorgeshop Ihr Produkt

    Ihr Vorsorgeprodukt erhalten Sie per eMail

  • 2. Sie erhalten Ihr Vorsorgeprodukt per Mail

    In Ihrer eMail werden Sie aufgefordert, Ihr Produkt herunter zu laden.

  • 3. Die gewählten Vorsorgeprodukte werden Ihnen per Mail zugestellt

    Sie erhalten Ihre Vorsorgeprodukte, die Sie direkt am PC ausfüllen können.
    Die Vorsorgehefte sind auf Ihren Namen Lizenziert.

  • 4. Füllen Sie Ihre Vorsorgedokumente direkt am PC aus

    Speichern Sie sicherheitshalber zwischendurch Ihre Eintragungen ab.

  • 5. Hinterlegen Sie Ihren Online-Nachlass

    Eine Vollmacht oder Verfügung macht nur Sinn, wenn sie auch gefunden werden kann. Hinterlegen Sie Ihre Digital-Verfügung in einem Bankschließfach oder bei einem Anwalt.